Luftkurort
Gutenstein ist neben Baden und Gars am Kamp der 3. Luftkurort Niederösterreichs.
Durch jahrelange Messungen einer der modernsten meteorologischen Stationen Europas, wurde durch mehrere Sachverständige eindeutig festgestellt, dass das Reizklima besonders für Menschen mit Herz-Kreislauf Problemen und stressgeplagte Personen geeignet ist.
Gutenstein bietet auch die nötige Infrastruktur um gesunde Erholung zu sichern. So stehen unseren Gästen zwei Ärzte, eine Hausapotheke, zehn Gaststätten, genügend Erholungsraum, Spazier- und Wanderwege usw. zur Verfügung.
Die Niederösterreichische Landesregierung erteilt gemäß § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1, 2 und 4 des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978, LGBl. 7600-4, der Marktgemeinde Gutenstein ihre Anerkennung als Luftkurort.
Das Bioklimagutachten („Das Bioklima von Gutenstein“) vom April 1999, der Zentral-Anstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), Abteilung für Klimatologie, Wien, verfasst von Ingeborg Auer, Gerhard Gutschik, Elisabeth Koch, Hans Mohnl, Gabriele Rau, Ernest Rudel, Otto Svabik ist ein wesentlicher Bestandteil des Anerkennungs-Bescheides.
Gemäß § 16 des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978, LGBl. 7600-4 wird die Anführung folgender Indikationen (Heilanzeigen für Kuren im Luftkurort Marktgemeinde Gutenstein) n i c h t untersagt:
- Erholungsbedürftigkeit und Rekonvaleszenz,
- Funktionelle Herz-Kreislaufstörungen,
- Vegetative Regulationsstörungen,
- Psycho-nervale Störungen wie Schlaflosigkeit, Stressfolgen etc.
